Windenergie
Mit dem Umbau der Energieversorgung auf regenerative Quellen wird die Energieerzeugung dezentralisiert – und wieder sichtbar. Allerdings ist die Windenergie die flächeneffizienteste Erzeugungsart. Die Windenergie ist der Motor der Energiewende.
Unsere Kernkompetenz: Die Projektierung von Windenergieanlagen
Onshore Wind:
unverzichtbar im Energiemix.
Hinsichtlich Flächenbedarf ist die Windenergie die mit Abstand effizienteste Erzeugungsart. Ohne Ausbau der heimischen Windkraft ist der wirtschaftlich sinnvolle Einstieg in die zukunftsweisende wasserstoffbasierte Energiewirtschaft nicht machbar.
Transparente und sorgfältige Projektierung
durch sachliche Abklärung aller wichtigen Themen:
Akzeptanz
Durch die aktuell gültigen Abstandsregelungen und durch transparente Planungsprozesse können Windenergieprojekte im Einklang mit den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung entwickelt werden.
Enorme Leistung
Eine Windenergieanlage bringt heute eine Leistung von rund 6 MW – bei den hiesigen Windverhältnissen ein Beitrag zur Energieversorgung von rund 15 Mio. kWh pro Jahr oder Strom für rund 4.300 Haushalte.
Kommunalabgabe
Die neu geschaffene Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom ist ein wichtiger Baustein für die oft geforderte wirtschaftliche Teilhabe der Standort Kommune und die Beteiligung der Bürger.
Naturschutz
Wie vom Genehmigungsverfahren gefordert, führen wir artenschutzrechtliche Untersuchungen durch und setzen die erforderlichen Maßnahmen für Erhaltung der Biodiversität um.
CO2 Vermeidung
Moderne Windkraftanlagen mit 6 MW Leistung vermeiden nach dem derzeit maßgeblichen Deutschen Strommix die Freisetzung von rund 6.015 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr (Deutscher Strommix 2019 gem. Umweltbundesamt)
Rückbau inklusive
Die Bedingungen für den Rückbau werden bereits in der Baugenehmigung angeordnet. Die Rückbaubürgschaft wird bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt, bei Stilllegung wird der Rückbau angeordnet.
Finanzielle VORTEILE für Kommunen und ihre Bürger:
Ausgleichszahlungen
Ersatzmaßnahmen
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichszahlungen kann eine Kommune Maßnahmen auf kommunalem Grund vorschlagen. Dafür werden Projektentwickler zu entsprechenden Ausgleichszahlen verpflichtet, die für verschiedene Vorhaben eingesetzt werden können – wie z. B.
- Waldlehrpfad
- Anlage von Biotopen
- Aufforstungsmaßnahmen
- Schaffung v. Ausgleichsflächen
Gewerbesteuer und
Kommunalabgabe
Der Standortgemeinde einer Windenergieanlage stehen Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von 90% zu. Die restlichen 10% gehen an die Kommune, in der die Betreibergesellschaft ansässig ist. Liegt der Betriebssitz in der Standortgemeinde, bleiben der Gemeinde die vollen 100%. Mit bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh ist die Kommunalabgabe eine weitere Einnahmequelle der Kommune. Bei einer Anlage mit 6 MW Leistung ergeben sich an Standorten in Bayern Beträge zwischen 15.000 und 20.000 € pro Jahr.
Pachteinnahmen
für Kommunalflächen
Stellt eine Kommune eigenen Grund zur Verfügung, werden über lange Jahre Pachteinnahmen generiert. Jede Windenergieanlage kann durchaus höhere fünfstellige Summen an jährlichen Pachteinnahmen erbringen. Diese Gelder kommen ortsansässigen Bürgern zugute und können für viele Zwecke eingesetzt werden, z.B.:
- Senkung oder Streichung der Grundsteuer
- Finanzierung eines lokalen CarSharing Programms
- Förderung des Hausbaus
Transparenz
Wir gestalten Prozesse nachvollziehbar
und stimmen uns mit den Beteiligten ab.
Bürgerbeteiligung
Mitgestaltung und Teilhabe sind für die Energiewende maßgeblich.
Akzeptanz
Offene und öffentlich geführte Verfahren sind grundlegend für den Planungserfolg.
PRIMUS PROJEKTWERKSTATT
Wir bieten an, in einer offenen Teilnehmerrunde alle Aspekte eines Projektes transparent auf den Tisch zu bringen und den bestmöglichen Interessensabgleich anzustreben.